e-Mobilität

Elektromobilität (Definition i.S. der Bundesregierung)

Elektromobilität im Sinne der Bundesregierung umfasst all jene Fahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen, also extern aufladbar sind. Dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV), eine Kombination von E-Motor und kleinem Verbrennungsmotor (Range Extender, REEV) und am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeuge (PHEV).

Bei der Umsetzung Ihrer Projekte im Sinne der E-Mobilität unterstützen wir Sie.

"Quelle: https://www.erneuerbar-mobil.de/glossar/elektromobilitaet-definition-der-bundesregierung"
Diese Webseite verwendet Cookies Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für sozi...